Bau-Absicherungen

Bei Ihrem Bauvorhaben ist es enorm wichtig, die Risiken und enormen Werte abzusichern – von Anfang an. Daher empfehlen wir grundsätzlich auch, in solchen Fällen immer Kontakt mit uns aufzunehmen – am besten schon frühzeitig, denn vielleicht können wir Ihnen auch bei Ihrer Finanzierung helfen – wir vergleichen für Sie die Konditionen von über 400 Banken.

Folgende Absicherungs-Bausteine empfehlen wir für Ihr Bauvorhaben:

  1. Feuer-Rohbau-Versicherung (mit anschließender Wohngebäude-Versicherung für unterbrechungsfreiem Versicherungsschutz bei Fertigstellung!)
  2. Bauherren-Haftpflichtversicherung (im Optimalfall bereits in Ihrer Privathaftpflicht kostenlos & unbegrenzt inklusive)
  3. Bauleistungs-Versicherung als ergänzenden „quasi-Allgefahrenschutz“

Punkt 1 und 2 sind im Bestfall, wenn Sie Ihren Schutz in unsere Hände geben, in nahezu allen Fällen kostenfrei. Lediglich Punkt 3 kostet einen Beitrag, allerdings nur einmalig – und gilt dann für das gesamte Bauvorhaben. Der Beitrag hält sich mit wenigen hunderten Euro im Vergleich zu dem Wert, den man dadurch im Zweifelsfall abgesichert hat, sehr in Grenzen.

Sie finden hier den Rechner für eine Bauherrenhaftpflicht sowie eine Bauleistungsversicherung. Im Vorfeld möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass unbedingt auch eine Feuer-Rohbau-Absicherung notwendig ist. Diese schützt, wie der Name schon sagt, ihr Gebäude während dem Bau vor dem größten aller Risken: Dem Feuer. Gut ist, dass die Versicherer in solchen Fällen zumeist auf einen Beitrag verzichten, somit erhält man den Schutz komplett kostenfrei während der gesamten Bauzeit – natürlich nur dann, wenn man sich im Gegenzug auch jetzt schon dafür entscheidet, später dann seine normale Wohngebäudeversicherung bei der jeweiligen Versicherung zu führen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung:

Diese schützt Sie, wenn mal etwas passiert. Klassisches Beispiel ist, dass ein Kind auf die Baustelle läuft und sich verletzt. Hier hilft leider auch das Schild „Grundstück betreten verboten“ oder „Eltern haften für Ihre Kinder“ nicht, wie bereits mehrfach vor Gerichten entschieden wurde.

Allerdings würden wir Ihnen in diesem Fall vermutlich gar nicht empfehlen, eine separate Bauherrenhaftpflicht abzuschließen. Stattdessen möchten wir einen Blick auf Ihre Privathaftpflicht-Versicherung werfen. Bei allen „guten“ Tarifen ist ein Bauvorhaben mit eingeschlossen – jedoch leider zumeist betraglich begrenzt mit beispielsweise „bis zu 200.000 Euro“, was natürlich nicht ausreichend ist. Bei allen „richtig guten“ Privathaftpflichtversicherungen geht das dann schon wenigstens bis 500.000 Euro oder im Bestfall sogar unbegrenzt, und das zumeist ganz ohne Mehrkosten. Damit sparen Sie sich die Bauherren-Haftpflicht dann gänzlich.

Bauleistungs-Versicherung:

Dies ist quasi der Allgefahrenschutz für Ihr Bauvorhaben. Sicherlich kein Muss, aber unbedingt empfehlenswert. Die Bauleistungsversicherung deckt nahezu all das ab, was nicht „Feuer“ ist (denn Feuer ist ja bereits in der oben genannten Feuer-Rohbau-Deckung abgesichert). Ganz egal, ob es sich um Einbruch, Vandalismus, Diebstahl, Unwetterschäden, oder Sonstigem handelt – passieren kann so viel, da man selbst nicht Tag und Nacht auf der Baustelle sein kann. Schäden, die wir auch häufig zu verzeichnen haben, sind die „Klassiker“, die natürlich ebenfalls abgesichert sind: Man kommt Abends auf die Baustelle, es war der Maler und der Elektriker den ganzen Tag da. Mit Entsetzen stellt man fest, dass die nagelneue Badewanne komplett zerkratzt ist. Offenbar ist einer der Handwerker reingestiegen, um darüber irgendwas zu bearbeiten, ohne vorher die Schuhe auszuziehen. Jetzt könnte man sagen, kein Problem – die haben doch alle selbst eine Haftpflicht. Das geht natürlich dann, wenn derjenige es auch zugibt, aber wir müssen immer wieder erleben, dass es niemand gewesen sein möchte. Auch in diesem Fall übernimmt dann die Bauleistungsversicherung den Schaden. Gleiches gilt für die Fenster – wenn diese eingebaut sind, aber dann (weil z.B. im Stockwerk darüber gebohrt / gehämmert wird) plötzlich einen Sprung haben – warum auch immer – greift die Bauleistungsversicherung. Gut, bei den genannten Schäden könnte man jetzt noch sagen, dass die Schäden hier ja nicht so groß sind und man das noch selbst zahlen könnte. Aber, um dann noch einen Schritt weiter zu gehen, gerne auch dafür noch ein Beispiel aus der Praxis: Wir haben Kunden, die sich auf den Einzug ins neue Haus freuen. Zwei Wochen vor Fertigstellung bzw. geplantem Einzug kommen die Kunden in ihr Haus und müssen feststellen, dass – aus ungeklärten Gründen – die Wasserleitung im 2. Obergeschoss undicht war – das Wasser lief über die ganze Nacht durch das gesamte Haus. Hier spricht man dann nicht mehr von Schäden, die mit ein paar Euro erledigt sind.

Kurzum: Der Bauleistungsschutz wird von uns uneingeschränkt empfohlen. Die Einmalkosten dafür bewegen sich in den meisten Fällen (mit Steuer) im Bereich von 250 bis 500 Euro und sind es allemal wert. Fast immer wird dieser Schutz von der Baufirma vom Bauherren sogar verlangt. Ab und zu haben aber auch die Baufirmen selbst einen Rahmenvertrag, so dass die Bauleistungsversicherung über die jeweilige Firma läuft – allerdings nur in den Fällen, wo man einen Generalunternehmer für das Gesamtwerk hat. Am besten ist, Sie fragen die Baufirma im Zweifelsfall einfach danach.