Ein Haus verbindet – auch nach einer Trennung. Stehen beide Partner im Grundbuch, gehört ihnen die Immobilie gemeinsam. Deshalb müssen beide gemeinsam entscheiden, wie es mit dem Haus weitergeht.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Einer übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, das Haus wird verkauft oder – wenn keine Einigung gelingt – es kommt zur Teilungsversteigerung. Die Versteigerung gilt allerdings als letzter Ausweg, da dabei häufig ein geringerer Erlös erzielt wird als bei einem regulären Verkauf. Zudem fallen zusätzliche Verfahrenskosten an. Entscheidet sich ein Partner dafür, das Haus zu behalten, übernimmt er den Miteigentumsanteil des anderen gegen einen finanziellen Ausgleich. Die Übertragung erfolgt über einen Notar und wird im Grundbuch eingetragen. Wichtig zu wissen: Der Eigentumswechsel hat keine automatische Auswirkung auf einen noch bestehenden Immobilienkredit. Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie gegenüber der Bank grundsätzlich weiterhin gemeinsam. Will ein Kreditnehmer aus dem Vertrag ausscheiden, ist die Einwilligung der Bank erforderlich. Sie Bank prüft dann neu, ob der verbleibende Kreditnehmer finanziell stark genug ist, die Finanzierung allein zu tragen. Nur wenn die Bank zustimmt, wird der andere Partner aus der Haftung entlassen.
Alternativ kann die Immobilie gemeinsam verkauft werden. Mit dem Verkaufserlös wird zunächst das Darlehen zurückgezahlt, ein verbleibender Überschuss kann entsprechend der Eigentumsanteile verteilt werden. Unser Tipp: Auch wenn eine Trennung emotional belastend ist, sollten wichtige Entscheidungen rund um die Immobilie nicht überstürzt getroffen werden. Je besser die Kommunikation zwischen den ehemaligen Partnern funktioniert, desto größer sind die Chancen, finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ein geordneter Verkauf in Ruhe und mit ausreichender Planung ist in der Regel die deutlich bessere Lösung als eine Teilungsversteigerung mit Verlust. Manchmal sind auch individuelle Vereinbarungen möglich, etwa wenn ein Partner im Haus wohnen bleibt und dem anderen eine laufende Nutzungsentschädigung zahlt und die Immobilie zunächst gemeinsam gehalten wird.
